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Waschtl
8bc06134c4 Remove handbook of truth, that never actually existed
Signed-off-by: Waschtl <tyrolyean@escpe.net>
2024-01-31 10:19:09 +01:00
Waschtl
6c3ac32cfa Update readme to reflect repo status
Signed-off-by: Waschtl <tyrolyean@escpe.net>
2024-01-31 10:18:58 +01:00
36ee056237 statuten: Fill Funktionsperiode gap between GVs 2023-11-16 21:03:14 +01:00
8c75538594 statuten: Fix signature line since robelix was on vaycay 2021-09-15 19:43:17 +02:00
230c0faae0 statute: Add date to title 2021-08-15 15:48:10 +02:00
b6280cf253 statuten: Fix LPD address 2021-08-13 18:04:35 +02:00
9b72c537cf statuten: Use non-breaking space where appropriate 2021-08-13 18:04:19 +02:00
40cd376dcb Add master file for statuten letter 2021-08-12 01:23:26 +02:00
bf8f066c82 Fix paragraph reference errors 2021-08-12 01:18:51 +02:00
f92b84974d Fix missing period 2021-08-12 01:16:10 +02:00
ed013596c7 Revert "statuten: Add timeout clause to end of membership section"
This reverts commit 8fdde69fd0.
2021-08-11 20:19:08 +02:00
bf931ed13a Revert "statuten: Disallow self blocking of Ausschluss"
This reverts commit 224f7e83bd.
2021-07-06 21:59:17 +02:00
75a3fb2f32 Fix notification clauses 2021-07-06 20:00:24 +02:00
d41314562f statuten: Prefix long name with "IT-Syndikat" 2021-07-06 20:00:24 +02:00
05ce582bea
statuten: fix typos 2021-03-31 19:44:11 +02:00
224f7e83bd statuten: Disallow self blocking of Ausschluss 2021-02-11 23:15:00 +01:00
eeaae84f47 statuten: Plenum: Remove need for Aushang 2021-02-11 23:13:48 +01:00
ea98a4c498 statuten: Make verbal Austritt possible 2021-02-11 23:13:16 +01:00
b495797c92 statuten: Make Austritt take effect immediately 2021-02-11 23:12:34 +01:00
e5e37a9d60 Revert "statuten: Increase scope to Earth, Cyber and the observable Universe"
This reverts commit 014e71a946.

goliath: Thinks we signed something at the Hypo saying we can't have
buissness with the USA. We're not quite sure, but strike this for now
anyway.
2021-02-10 20:54:06 +01:00
7acdc5842e statuten: Capitalize Erscheinen 2021-01-31 17:17:25 +01:00
3c6f377906 statuten: Fix more punctuation 2021-01-31 17:16:53 +01:00
148e2765df statuten: Fix nomenclature: Vollversammlung -> Plenum 2021-01-31 17:16:09 +01:00
6 changed files with 143 additions and 196 deletions

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@ -1,6 +1,5 @@
# Handbook of Truth
# IT-Syndikat statuten
The recommended way of building this document depends on [latexrun](https://github.com/aclements/latexrun).
Additionally you require a working LaTeX setup, which can be installed with:
sudo apt install texlive-full
Here, thy shall find the statutes of the IT-Syndikat community, legally known as
`IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art`
with ZVR number `553029636`.

View file

@ -1,2 +0,0 @@
\chapter{Infrastructure}
\label{cha:infrastructure}

View file

@ -1,45 +0,0 @@
\chapter{Introduction}
\label{cha:introduction}
\section{Welcome}
\label{sec:welcome}
% TODO
\lipsum[1]
\section{Who we are}
\label{sec:who_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Why we are}
\label{sec:why_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Where we are}
\label{sec:where_we_are}
\begin{multicols}{2}
\faHome{} \textbf{Meatspace}\\
Tschamlerstraße 3\\
6020 Innsbruck\\
Austria
\faGithub{} \textbf{GitHub}\\
\href{https://github.com/it-syndikat}{IT-Syndikat}
\columnbreak
\faSlack{} \textbf{IRC}\\
\href{https://freenode.net}{freenode.net}\\
\#itsyndikat
\faBullhorn{} \textbf{Discourse}\\
\href{https://meta.it-syndikat.org}{meta.it-syndikat.org}
\end{multicols}
\faSearch{}
\href{https://duckduckgo.com/?q=IT-Syndikat}{or search for IT-Syndikat}

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@ -1,14 +1,14 @@
% TODO check for copy-paste errors
% TODO (?) improve typography
%
% Adjust the spacing values in the following definitions to fit the content on as few pages as possible.
%
\newcommand{\statutensection}[1]{%
\vspace{-2em}%
\vspace{-0.1em}%
\section*{\small \S{} #1}%
\vspace{-1em}%
\vspace{-0.5em}%
}
%
\SetEnumitemKey{statutenenum}{
topsep=-0.8em,
partopsep=0.2em,
@ -17,31 +17,39 @@
leftmargin=2em,
labelsep=0.3em,
}
%
\ifdefined \chapter
\chapter{Statuten}
\label{cha:statuten}
This chapter of the handbook is not translated in order to prevent mistranslations.
\begin{otherlanguage}{german}
\fontfamily{ptm}\selectfont\tiny
\else
\begin{center}
\large{IT-Syndikat: Statuten} \\
\small{Fassung 2021}
\end{center}
\vspace{-2em}
\fi
\statutensection{1 Name, Size und Tätigkeitsbereich}
\begin{otherlanguage}{naustrian}
\statutensection{1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Verein führt den Namen: \textit{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}
\item Der Verein führt den Namen: \textit{IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}.
\item In der Alltagskommunikation kann die Bezeichnung
``IT-Syndikat'' verwendet werden.
\item Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit auf den Planeten Erde, den Cyberspace und das beobachtbare Universum.
\item Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit auf den Tiroler Raum.
\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
\end{enumerate}
\statutensection{2 Zweck}
Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Errichtung und Erhaltung von Infrastruktur zur Vermittlung, Erarbeitung und Verbreitung technischen Wissens und handwerklicher Faehigkeiten mit Fokus und Schwerpunkt auf den sozialen und politischen Implikationen dieser Inhalte sowie der zur Durchfuehrung solcher Projekte notwendigen Ablaeufe und Vorgehensstrategien.
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Errichtung und Erhaltung von Infrastruktur zur Vermittlung, Erarbeitung und Verbreitung technischen Wissens und handwerklicher Fähigkeiten mit Fokus und Schwerpunkt auf den sozialen und politischen Implikationen dieser Inhalte sowie der zur Durchführung solcher Projekte notwendigen Abläufe und Vorgehensstrategien.
\textbf{Folgende Handlungs- und Ethischen Richtlinien bilden die Grundlage der Aktionen des Vereins:}
@ -55,7 +63,7 @@ Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Erric
\item Misstraue Autoritäten -- fördere Dezentralisierung.
\item Beurteile eine Haeckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
\item Beurteile eine Häckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
\item Man kann mit Technik Kunst und Schönheit schaffen.
@ -105,22 +113,22 @@ und fördernde Mitglieder.
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden.
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung.
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
\end{enumerate}
\statutensection{6 Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags oder Ausschluss.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Austritt kann jederzeit erfolgen.
Er muss der Vollversammlung einen Monat im vorhinein schriftlich mitgeteilt werden.
Er muss dem Plenum mitgeteilt und in das Protokoll aufgenommen werden.
\item Ist ein Mitglied mit der Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags drei Monate oder länger im Rückstand erlischt die Mitgliedschaft.
% TODO: Zahlungsschuld vergeben
\item Das Plenum kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
\item Die Vollversammlung kann den Beschluss fassen ein Mitglied auszuschließen.
\item Das Plenum kann den Beschluss fassen, ein Mitglied auszuschließen.
% TODO: Stimme des Mitglieds ist hierbei ungültig, aber
% 10% threshold muss auch ohne Mitglied schon erreicht sein.
\end{enumerate}
@ -129,11 +137,11 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
Das Stimmrecht in der Voll- und Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu.
Das Stimmrecht im Plenum und der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu.
\item Jedes Mitglied ist berechtigt, von der Vollversammlung die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
\item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Plenum die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
\item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann von der Vollversammlung die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
\item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann vom Plenum die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
\item Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
Wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
@ -148,46 +156,46 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M
\statutensection{8 Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17).
Organe des Vereins sind das Plenum (\S~9 und \S~10), die Generalversammlung (\S~11 und \S~12), der Vorstand (\S\S~13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S~16) und das Schiedsgericht (\S~17).
\statutensection{9 Vollversammlung}
\statutensection{9 Plenum}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Eine Vollversammlung findet regelmäßig statt.
\item Das Plenum findet regelmäßig statt.
\item Eine Vollversammlung findet auf
\item Das Plenum findet auf
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes
\item Beschluss einer Vollversammlung statt.
\item Beschluss eines Plenums statt.
\end{enumerate}
\item Zu den Vollversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per Aushang im Vereinslokal und per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
\item Die Tagespunkte einer Vollversammlung können auch noch im Laufe der Vollversammlung eingebracht werden.
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
\item Bei der Vollversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
\item Beim Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Stimmberechtigt sind alle ordentliche Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
\item Die Vollversammlung ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
\item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit Erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
\item Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
\item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.
\item Die Beschlussfassungen in der Vollversammlung benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen.
\item Die Beschlussfassungen im Plenum benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen.
\end{enumerate}
\statutensection{10 Aufgaben der Vollversammlung}
\statutensection{10 Aufgaben des Plenums}
Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item alle den Verein betreffenden Entscheidungen
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Eine Entscheidung der Vollversammlung ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden.
\item Eine Entscheidung des Plenums ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden.
\end{enumerate}
\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern.
\end{enumerate}
@ -200,23 +208,23 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Beschluss der Vollversammlung oder der ordentlichen Generalversammlung,
\item Beschluss des Plenums oder der ordentlichen Generalversammlung,
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S~21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S~21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S~13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S~13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\end{enumerate}
binnen vier Wochen statt.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
@ -264,11 +272,11 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in.
\item Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt.
Die Vollversammlung hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
Das Plenum hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beginnt mit der Wahl des Vorstands in der Generalversammlung und endet durch Entlastung in der darauf folgenden GV.
Wiederwahl ist möglich.
Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
@ -286,16 +294,16 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs.\ 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs.\ 9) und Rücktritt (Abs.\ 10).
\item Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw Vorstandsmitglieds in Kraft.
Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
\item Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.
Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten.
Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs.\ 2) eines Nachfolgers wirksam.
Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs.\ 2) eines Nachfolgers wirksam.
\end{enumerate}
\statutensection{14 Aufgaben des Vorstands}
Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch die Vollversammlung getroffenen, Entschlüsse.
Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch das Plenum getroffenen, Entschlüsse.
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
@ -304,7 +312,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S~11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
@ -322,11 +330,11 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen.
Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau dabei.
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.
Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung.
Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung des Plenums.
\item Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw.\ für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs.\ 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
\item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Vollversammlung oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen;
\item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Plenums oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen;
im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
\item Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
@ -343,21 +351,21 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zwei Rechnungsprüfer/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
Wiederwahl ist möglich.
Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und der Vollversammlung -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und dem Plenum -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
\item Den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.
Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S\ 13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S~13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
\end{enumerate}
\statutensection{17 Schiedsgericht}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S\ 577 ff ZPO.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S~577 ff ZPO.
\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
@ -374,12 +382,12 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\statutensection{18 Freiwillige Auflösung des Vereins}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Die freiwillige Aufösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
\item Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S\ 34ff BAO zu verwenden.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S~34ff BAO zu verwenden.
\end{enumerate}
\end{otherlanguage}

View file

@ -1,89 +0,0 @@
\documentclass[a5paper,DIV=calc,parskip=half]{scrbook}
\title{Handbook of Truth}
\author{IT-Syndikat}
\date{\today}
% Fixes
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% Title
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\pretitle{\begin{center}\includegraphics{gfx/its_logo.pdf}\LARGE\\[5em]}
\posttitle{\end{center}}
% Fonts
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% Unicode Support
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% Language
\usepackage[main=british,german]{babel}
% Text
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% Graphics
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% References
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76
statuten.tex Normal file
View file

@ -0,0 +1,76 @@
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% Fixes
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IT-Syndikat c/o Cunst \& Co\\
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\setkomavar{subject}{Anzeige der Statutenänderung}
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\begin{letter}{Landespolizeidirektion Tirol\\Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)\\6020 Innsbruck\\Kaiserjägerstraße 8}
\opening{Sehr geehrte Damen und Herren,}
Hiermit zeigen wir ihnen die Änderung der Statuten des \textit{Vereins
zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung
jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
Generalversammlung des Vereins am 6.~Juli 2021 so beschlossen wurden.
\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
\encl{Exemplar der neuen Statuten}
\setkomavar{signature}{%
\vspace{2em}
Daniel Plank, Obmann
\vspace{4em}
Romedius Weiss, Schriftführer Stellvertreter und
\vspace{4em}
Daniel Gröber, Kassier.
}
\closing{Unterzeichnet,}
\afterpage{\null\thispagestyle{empty}\addtocounter{page}{-1}\newpage}
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\newpage
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\texttt{----END OF TRANSMISSION----}
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