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Daniel Gröber 2021-08-13 18:04:19 +02:00
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@ -155,7 +155,7 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
\statutensection{8 Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 9 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17).
Organe des Vereins sind das Plenum (\S~9 und \S~10), die Generalversammlung (\S~11 und \S~12), der Vorstand (\S\S~13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S~16) und das Schiedsgericht (\S~17).
\statutensection{9 Plenum}
@ -211,11 +211,11 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S~21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S~21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S~13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S~13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\end{enumerate}
binnen vier Wochen statt.
@ -311,7 +311,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S~11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
@ -357,14 +357,14 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S\ 13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S~13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
\end{enumerate}
\statutensection{17 Schiedsgericht}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S\ 577 ff ZPO.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S~577 ff ZPO.
\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
@ -386,7 +386,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S\ 34ff BAO zu verwenden.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S~34ff BAO zu verwenden.
\end{enumerate}
\end{otherlanguage}

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@ -42,7 +42,7 @@
jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
Generalversammlung des Vereins am 6. Juli 2021 so beschlossen wurden.
Generalversammlung des Vereins am 6.~Juli 2021 so beschlossen wurden.
\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
\encl{Exemplar der neuen Statuten}