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Fix notification clauses 2021-07-06 19:52:11 +02:00
3e326a7526 statuten: Prefix long name with "IT-Syndikat" 2021-04-14 20:59:34 +02:00
Alex Hirsch
9670f516bd
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2021-03-31 21:42:25 +02:00

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\statutensection{1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Verein führt den Namen: \textit{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}
\item Der Verein führt den Namen: \textit{IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}
\item In der Alltagskommunikation kann die Bezeichnung
``IT-Syndikat'' verwendet werden.
@ -162,7 +162,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
\item Beschluss eines Plenums statt.
\end{enumerate}
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
@ -212,11 +212,11 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\end{enumerate}
binnen vier Wochen statt.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.