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@ -1,6 +1,5 @@
# Handbook of Truth
# IT-Syndikat statuten
The recommended way of building this document depends on [latexrun](https://github.com/aclements/latexrun).
Additionally you require a working LaTeX setup, which can be installed with:
sudo apt install texlive-full
Here, thy shall find the statutes of the IT-Syndikat community, legally known as
`IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art`
with ZVR number `553029636`.

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@ -1,2 +0,0 @@
\chapter{Infrastructure}
\label{cha:infrastructure}

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@ -1,45 +0,0 @@
\chapter{Introduction}
\label{cha:introduction}
\section{Welcome}
\label{sec:welcome}
% TODO
\lipsum[1]
\section{Who we are}
\label{sec:who_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Why we are}
\label{sec:why_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Where we are}
\label{sec:where_we_are}
\begin{multicols}{2}
\faHome{} \textbf{Meatspace}\\
Tschamlerstraße 3\\
6020 Innsbruck\\
Austria
\faGithub{} \textbf{GitHub}\\
\href{https://github.com/it-syndikat}{IT-Syndikat}
\columnbreak
\faSlack{} \textbf{IRC}\\
\href{https://freenode.net}{freenode.net}\\
\#itsyndikat
\faBullhorn{} \textbf{Discourse}\\
\href{https://meta.it-syndikat.org}{meta.it-syndikat.org}
\end{multicols}
\faSearch{}
\href{https://duckduckgo.com/?q=IT-Syndikat}{or search for IT-Syndikat}

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@ -1,14 +1,14 @@
% TODO check for copy-paste errors
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%
% Adjust the spacing values in the following definitions to fit the content on as few pages as possible.
%
\newcommand{\statutensection}[1]{%
\vspace{-2em}%
\vspace{-0.1em}%
\section*{\small \S{} #1}%
\vspace{-1em}%
\vspace{-0.5em}%
}
%
\SetEnumitemKey{statutenenum}{
topsep=-0.8em,
partopsep=0.2em,
@ -17,20 +17,28 @@
leftmargin=2em,
labelsep=0.3em,
}
%
\ifdefined \chapter
\chapter{Statuten}
\label{cha:statuten}
This chapter of the handbook is not translated in order to prevent mistranslations.
\begin{otherlanguage}{german}
\fontfamily{ptm}\selectfont\tiny
\else
\begin{center}
\large{IT-Syndikat: Statuten} \\
\small{Fassung 2021}
\end{center}
\vspace{-2em}
\fi
\begin{otherlanguage}{naustrian}
\statutensection{1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Verein führt den Namen: \textit{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}
\item Der Verein führt den Namen: \textit{IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}.
\item In der Alltagskommunikation kann die Bezeichnung
``IT-Syndikat'' verwendet werden.
@ -111,14 +119,14 @@ und fördernde Mitglieder.
\statutensection{6 Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags oder Ausschluss.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Austritt kann jederzeit erfolgen.
Er muss dem Plenum mitgeteilt und in das Protokoll aufgenommen werden.
\item Ist ein Mitglied mit der Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags drei Monate oder länger im Rückstand erlischt die Mitgliedschaft.
% TODO: Zahlungsschuld vergeben
\item Das Plenum kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
\item Das Plenum kann den Beschluss fassen, ein Mitglied auszuschließen.
% TODO: Stimme des Mitglieds ist hierbei ungültig, aber
@ -148,7 +156,7 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M
\statutensection{8 Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17).
Organe des Vereins sind das Plenum (\S~9 und \S~10), die Generalversammlung (\S~11 und \S~12), der Vorstand (\S\S~13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S~16) und das Schiedsgericht (\S~17).
\statutensection{9 Plenum}
@ -162,7 +170,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
\item Beschluss eines Plenums statt.
\end{enumerate}
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
@ -177,7 +185,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
\item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.
\item Die Beschlussfassungen im Plenum benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen außer bei Abstimmung über den Ausschluss eines Mitglieds. Hier ist die Stimme des betroffenen Mitglieds nicht zu beachten.
\item Die Beschlussfassungen im Plenum benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen.
\end{enumerate}
\statutensection{10 Aufgaben des Plenums}
@ -204,19 +212,19 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S~21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S~21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S~13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S~13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\end{enumerate}
binnen vier Wochen statt.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
@ -268,7 +276,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beginnt mit der Wahl des Vorstands in der Generalversammlung und endet durch Entlastung in der darauf folgenden GV.
Wiederwahl ist möglich.
Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
@ -304,7 +312,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S~11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
@ -350,14 +358,14 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S\ 13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S~13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
\end{enumerate}
\statutensection{17 Schiedsgericht}
\begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S\ 577 ff ZPO.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S~577 ff ZPO.
\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
@ -379,7 +387,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S\ 34ff BAO zu verwenden.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S~34ff BAO zu verwenden.
\end{enumerate}
\end{otherlanguage}

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@ -1,89 +0,0 @@
\documentclass[a5paper,DIV=calc,parskip=half]{scrbook}
\title{Handbook of Truth}
\author{IT-Syndikat}
\date{\today}
% Fixes
\usepackage{scrhack}
% Title
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\pretitle{\begin{center}\includegraphics{gfx/its_logo.pdf}\LARGE\\[5em]}
\posttitle{\end{center}}
% Fonts
\usepackage[T1]{fontenc}
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% Unicode Support
\usepackage[utf8]{inputenc}
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% Text
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linkcolor=linkcolor,
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% References
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basicstyle=\footnotesize\ttfamily,
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% Document Specific Packages
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% Document Specific Macros
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{\footnotesize%
\textbf{Maintainer:} #1
\href{mailto:#2}{\texttt{\seqsplit{<#2>}}}
}%
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% Use a Sans font family by default
\renewcommand*{\familydefault}{\sfdefault}
\begin{document}
\frontmatter
\maketitle
\tableofcontents
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\appendix
\include{content/statuten}
\backmatter
\end{document}

76
statuten.tex Normal file
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@ -0,0 +1,76 @@
\documentclass[a4paper,DIV=15,parskip=full,10pt]{scrartcl}
\usepackage{scrletter}
% Fixes
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\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[main=naustrian]{babel}
\usepackage{graphicx}
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\usepackage{afterpage}
% Use a Sans font family by default
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\KOMAoptions{foldmarks=off,fromlogo=true,fromemail=true,subject=titled}
\setkomavar{fromname}{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art\\ZVR-Nr.: 553029636}
\setkomavar{fromaddress}{Tschamlerstraße 3\\6020 Innsbruck}
\setkomavar{backaddress}{%
IT-Syndikat c/o Cunst \& Co\\
\usekomavar{fromaddress}}
\setkomavar{fromemail}{\texttt{wir@it-syndikat.org}}
% Make the signature look like normal text, not this weird indented spaced
% mess for hand signing.
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\renewcommand\raggedsignature{\raggedright}
\setkomavar{subject}{Anzeige der Statutenänderung}
\setkomavar{fromlogo}{\includegraphics[height=20mm]{gfx/its_logo.pdf}}
\begin{document}
\begin{letter}{Landespolizeidirektion Tirol\\Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)\\6020 Innsbruck\\Kaiserjägerstraße 8}
\opening{Sehr geehrte Damen und Herren,}
Hiermit zeigen wir ihnen die Änderung der Statuten des \textit{Vereins
zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung
jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
Generalversammlung des Vereins am 6.~Juli 2021 so beschlossen wurden.
\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
\encl{Exemplar der neuen Statuten}
\setkomavar{signature}{%
\vspace{2em}
Daniel Plank, Obmann
\vspace{4em}
Romedius Weiss, Schriftführer Stellvertreter und
\vspace{4em}
Daniel Gröber, Kassier.
}
\closing{Unterzeichnet,}
\afterpage{\null\thispagestyle{empty}\addtocounter{page}{-1}\newpage}
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\texttt{----BEGIN OF TRANSMISSION----}
\input{content/statuten}
\vspace{1em}
\texttt{----END OF TRANSMISSION----}
\end{letter}
\end{document}