statuten: Capitalize Erscheinen
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@ -172,7 +172,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
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Jedes Mitglied hat eine Stimme.
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Jedes Mitglied hat eine Stimme.
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Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
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Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
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\item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
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\item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit Erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
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\item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
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\item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
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Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.
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Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.
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