diff --git a/content/statuten.tex b/content/statuten.tex index 048457f..f983a36 100644 --- a/content/statuten.tex +++ b/content/statuten.tex @@ -172,7 +172,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung ( Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. - \item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. + \item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit Erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. \item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.