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@ -1,5 +1,6 @@
# IT-Syndikat statuten # Handbook of Truth
Here, thy shall find the statutes of the IT-Syndikat community, legally known as The recommended way of building this document depends on [latexrun](https://github.com/aclements/latexrun).
`IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art` Additionally you require a working LaTeX setup, which can be installed with:
with ZVR number `553029636`.
sudo apt install texlive-full

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@ -0,0 +1,2 @@
\chapter{Infrastructure}
\label{cha:infrastructure}

45
content/introduction.tex Normal file
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@ -0,0 +1,45 @@
\chapter{Introduction}
\label{cha:introduction}
\section{Welcome}
\label{sec:welcome}
% TODO
\lipsum[1]
\section{Who we are}
\label{sec:who_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Why we are}
\label{sec:why_we_are}
% TODO
\lipsum[2]
\section{Where we are}
\label{sec:where_we_are}
\begin{multicols}{2}
\faHome{} \textbf{Meatspace}\\
Tschamlerstraße 3\\
6020 Innsbruck\\
Austria
\faGithub{} \textbf{GitHub}\\
\href{https://github.com/it-syndikat}{IT-Syndikat}
\columnbreak
\faSlack{} \textbf{IRC}\\
\href{https://freenode.net}{freenode.net}\\
\#itsyndikat
\faBullhorn{} \textbf{Discourse}\\
\href{https://meta.it-syndikat.org}{meta.it-syndikat.org}
\end{multicols}
\faSearch{}
\href{https://duckduckgo.com/?q=IT-Syndikat}{or search for IT-Syndikat}

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@ -1,14 +1,14 @@
% TODO check for copy-paste errors % TODO check for copy-paste errors
% TODO (?) improve typography % TODO (?) improve typography
%
% Adjust the spacing values in the following definitions to fit the content on as few pages as possible. % Adjust the spacing values in the following definitions to fit the content on as few pages as possible.
%
\newcommand{\statutensection}[1]{% \newcommand{\statutensection}[1]{%
\vspace{-0.1em}% \vspace{-2em}%
\section*{\small \S{} #1}% \section*{\small \S{} #1}%
\vspace{-0.5em}% \vspace{-1em}%
} }
%
\SetEnumitemKey{statutenenum}{ \SetEnumitemKey{statutenenum}{
topsep=-0.8em, topsep=-0.8em,
partopsep=0.2em, partopsep=0.2em,
@ -17,39 +17,31 @@
leftmargin=2em, leftmargin=2em,
labelsep=0.3em, labelsep=0.3em,
} }
%
\ifdefined \chapter
\chapter{Statuten} \chapter{Statuten}
\label{cha:statuten} \label{cha:statuten}
This chapter of the handbook is not translated in order to prevent mistranslations. This chapter of the handbook is not translated in order to prevent mistranslations.
\begin{otherlanguage}{german}
\fontfamily{ptm}\selectfont\tiny \fontfamily{ptm}\selectfont\tiny
\else
\begin{center}
\large{IT-Syndikat: Statuten} \\
\small{Fassung 2021}
\end{center}
\vspace{-2em}
\fi
\begin{otherlanguage}{naustrian} \statutensection{1 Name, Size und Tätigkeitsbereich}
\statutensection{1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich}
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Verein führt den Namen: \textit{IT-Syndikat -- Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}. \item Der Verein führt den Namen: \textit{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art}
\item In der Alltagskommunikation kann die Bezeichnung \item In der Alltagskommunikation kann die Bezeichnung
``IT-Syndikat'' verwendet werden. ``IT-Syndikat'' verwendet werden.
\item Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit auf den Tiroler Raum. \item Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit auf den Planeten Erde, den Cyberspace und das beobachtbare Universum.
\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\statutensection{2 Zweck} \statutensection{2 Zweck}
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Errichtung und Erhaltung von Infrastruktur zur Vermittlung, Erarbeitung und Verbreitung technischen Wissens und handwerklicher Fähigkeiten mit Fokus und Schwerpunkt auf den sozialen und politischen Implikationen dieser Inhalte sowie der zur Durchführung solcher Projekte notwendigen Abläufe und Vorgehensstrategien. Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Errichtung und Erhaltung von Infrastruktur zur Vermittlung, Erarbeitung und Verbreitung technischen Wissens und handwerklicher Faehigkeiten mit Fokus und Schwerpunkt auf den sozialen und politischen Implikationen dieser Inhalte sowie der zur Durchfuehrung solcher Projekte notwendigen Ablaeufe und Vorgehensstrategien.
\textbf{Folgende Handlungs- und Ethischen Richtlinien bilden die Grundlage der Aktionen des Vereins:} \textbf{Folgende Handlungs- und Ethischen Richtlinien bilden die Grundlage der Aktionen des Vereins:}
@ -63,7 +55,7 @@ Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Erric
\item Misstraue Autoritäten -- fördere Dezentralisierung. \item Misstraue Autoritäten -- fördere Dezentralisierung.
\item Beurteile eine Häckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung. \item Beurteile eine Haeckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
\item Man kann mit Technik Kunst und Schönheit schaffen. \item Man kann mit Technik Kunst und Schönheit schaffen.
@ -113,22 +105,22 @@ und fördernde Mitglieder.
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden. \item Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden.
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum. \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\statutensection{6 Beendigung der Mitgliedschaft} \statutensection{6 Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags oder Ausschluss.
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Der Austritt kann jederzeit erfolgen. \item Der Austritt kann jederzeit erfolgen.
Er muss dem Plenum mitgeteilt und in das Protokoll aufgenommen werden. Er muss der Vollversammlung einen Monat im vorhinein schriftlich mitgeteilt werden.
\item Das Plenum kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. \item Ist ein Mitglied mit der Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags drei Monate oder länger im Rückstand erlischt die Mitgliedschaft.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. % TODO: Zahlungsschuld vergeben
\item Das Plenum kann den Beschluss fassen, ein Mitglied auszuschließen. \item Die Vollversammlung kann den Beschluss fassen ein Mitglied auszuschließen.
% TODO: Stimme des Mitglieds ist hierbei ungültig, aber % TODO: Stimme des Mitglieds ist hierbei ungültig, aber
% 10% threshold muss auch ohne Mitglied schon erreicht sein. % 10% threshold muss auch ohne Mitglied schon erreicht sein.
\end{enumerate} \end{enumerate}
@ -137,11 +129,11 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. \item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
Das Stimmrecht im Plenum und der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu. Das Stimmrecht in der Voll- und Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu.
\item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Plenum die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. \item Jedes Mitglied ist berechtigt, von der Vollversammlung die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
\item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann vom Plenum die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. \item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann von der Vollversammlung die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
\item Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. \item Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
Wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben. Wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
@ -156,46 +148,46 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
\statutensection{8 Vereinsorgane} \statutensection{8 Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind das Plenum (\S~9 und \S~10), die Generalversammlung (\S~11 und \S~12), der Vorstand (\S\S~13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S~16) und das Schiedsgericht (\S~17). Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17).
\statutensection{9 Plenum} \statutensection{9 Vollversammlung}
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Das Plenum findet regelmäßig statt. \item Eine Vollversammlung findet regelmäßig statt.
\item Das Plenum findet auf \item Eine Vollversammlung findet auf
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes \item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes
\item Beschluss eines Plenums statt. \item Beschluss einer Vollversammlung statt.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. \item Zu den Vollversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per Aushang im Vereinslokal und per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden. \item Die Tagespunkte einer Vollversammlung können auch noch im Laufe der Vollversammlung eingebracht werden.
\item Beim Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. \item Bei der Vollversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Stimmberechtigt sind alle ordentliche Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle ordentliche Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
\item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit Erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. \item Die Vollversammlung ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
\item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. \item Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in.
Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.
\item Die Beschlussfassungen im Plenum benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen. \item Die Beschlussfassungen in der Vollversammlung benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\statutensection{10 Aufgaben des Plenums} \statutensection{10 Aufgaben der Vollversammlung}
Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten: Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item alle den Verein betreffenden Entscheidungen \item alle den Verein betreffenden Entscheidungen
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Eine Entscheidung des Plenums ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden. \item Eine Entscheidung der Vollversammlung ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern. \item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern.
\end{enumerate} \end{enumerate}
@ -208,23 +200,23 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf \item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Beschluss des Plenums oder der ordentlichen Generalversammlung, \item Beschluss der Vollversammlung oder der ordentlichen Generalversammlung,
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, \item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S~21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG), \item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S~21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S~13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten), \item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S~13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten) \item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\end{enumerate} \end{enumerate}
binnen vier Wochen statt. binnen vier Wochen statt.
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. \item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e). Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. \item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden. \item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
@ -272,11 +264,11 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in. \item Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in.
\item Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. \item Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt.
Das Plenum hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Die Vollversammlung hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat. Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beginnt mit der Wahl des Vorstands in der Generalversammlung und endet durch Entlastung in der darauf folgenden GV. \item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr.
Wiederwahl ist möglich. Wiederwahl ist möglich.
Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
@ -294,16 +286,16 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs.\ 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs.\ 9) und Rücktritt (Abs.\ 10). \item Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs.\ 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs.\ 9) und Rücktritt (Abs.\ 10).
\item Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. \item Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw Vorstandsmitglieds in Kraft.
\item Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. \item Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.
Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten.
Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs.\ 2) eines Nachfolgers wirksam. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs.\ 2) eines Nachfolgers wirksam.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\statutensection{14 Aufgaben des Vorstands} \statutensection{14 Aufgaben des Vorstands}
Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch das Plenum getroffenen, Entschlüsse. Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch die Vollversammlung getroffenen, Entschlüsse.
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
@ -312,7 +304,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses. \item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S~11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten. \item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss. \item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
@ -330,11 +322,11 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\item Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. \item Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen.
Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau dabei. Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau dabei.
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.
Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung des Plenums. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung.
\item Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw.\ für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs.\ 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden. \item Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw.\ für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs.\ 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
\item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Plenums oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; \item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Vollversammlung oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen;
im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
\item Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. \item Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
@ -351,21 +343,21 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zwei Rechnungsprüfer/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. \item Zwei Rechnungsprüfer/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
Wiederwahl ist möglich. Wiederwahl ist möglich.
Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und dem Plenum -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und der Vollversammlung -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
\item Den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. \item Den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.
Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. \item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S~13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S\ 13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\statutensection{17 Schiedsgericht} \statutensection{17 Schiedsgericht}
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. \item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S~577 ff ZPO. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S\ 577 ff ZPO.
\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. \item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
@ -382,12 +374,12 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\statutensection{18 Freiwillige Auflösung des Vereins} \statutensection{18 Freiwillige Auflösung des Vereins}
\begin{enumerate}[statutenenum] \begin{enumerate}[statutenenum]
\item Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. \item Die freiwillige Aufösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen. \item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S~34ff BAO zu verwenden. \item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S\ 34ff BAO zu verwenden.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\end{otherlanguage} \end{otherlanguage}

89
handbook.tex Normal file
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@ -0,0 +1,89 @@
\documentclass[a5paper,DIV=calc,parskip=half]{scrbook}
\title{Handbook of Truth}
\author{IT-Syndikat}
\date{\today}
% Fixes
\usepackage{scrhack}
% Title
\usepackage{titling}
\pretitle{\begin{center}\includegraphics{gfx/its_logo.pdf}\LARGE\\[5em]}
\posttitle{\end{center}}
% Fonts
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage{fontawesome}
% Unicode Support
\usepackage[utf8]{inputenc}
% Language
\usepackage[main=british,german]{babel}
% Text
\usepackage{enumitem}
\usepackage{microtype}
\usepackage{multicol}
\usepackage{seqsplit}
% Graphics
\usepackage{graphicx}
% Color
\usepackage[svgnames]{xcolor}
\colorlet{linkcolor}{DarkBlue}
% Hyperlinks
\usepackage[pdfusetitle]{hyperref}
\hypersetup{
colorlinks=true,
linkcolor=linkcolor,
citecolor=linkcolor,
urlcolor=linkcolor
}
% References
\usepackage[capitalise,nameinlink,noabbrev]{cleveref}
% Source Code
\usepackage{listings}
\lstset{
basicstyle=\footnotesize\ttfamily,
breaklines=true,
frame=tb,
numberstyle=\tiny,
showstringspaces=false,
xleftmargin=2em
}
% Document Specific Packages
\usepackage{lipsum}
% Document Specific Macros
\newcommand{\maintainer}[2]{%
{\footnotesize%
\textbf{Maintainer:} #1
\href{mailto:#2}{\texttt{\seqsplit{<#2>}}}
}%
}
% Use a Sans font family by default
\renewcommand*{\familydefault}{\sfdefault}
\begin{document}
\frontmatter
\maketitle
\tableofcontents
\mainmatter
\include{content/introduction}
\include{content/infrastructure}
\appendix
\include{content/statuten}
\backmatter
\end{document}

View file

@ -1,76 +0,0 @@
\documentclass[a4paper,DIV=15,parskip=full,10pt]{scrartcl}
\usepackage{scrletter}
% Fixes
\usepackage{scrhack}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[main=naustrian]{babel}
\usepackage{graphicx}
\usepackage{enumitem}
\usepackage{afterpage}
% Use a Sans font family by default
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\setkomavar{fromname}{Verein zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung jeglicher Art\\ZVR-Nr.: 553029636}
\setkomavar{fromaddress}{Tschamlerstraße 3\\6020 Innsbruck}
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IT-Syndikat c/o Cunst \& Co\\
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\setkomavar{subject}{Anzeige der Statutenänderung}
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\begin{document}
\begin{letter}{Landespolizeidirektion Tirol\\Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA)\\6020 Innsbruck\\Kaiserjägerstraße 8}
\opening{Sehr geehrte Damen und Herren,}
Hiermit zeigen wir ihnen die Änderung der Statuten des \textit{Vereins
zur Förderung des freien Zugangs zu technischer Fort- und Weiterbildung
jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
Generalversammlung des Vereins am 6.~Juli 2021 so beschlossen wurden.
\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
\encl{Exemplar der neuen Statuten}
\setkomavar{signature}{%
\vspace{2em}
Daniel Plank, Obmann
\vspace{4em}
Romedius Weiss, Schriftführer Stellvertreter und
\vspace{4em}
Daniel Gröber, Kassier.
}
\closing{Unterzeichnet,}
\afterpage{\null\thispagestyle{empty}\addtocounter{page}{-1}\newpage}
\setcounter{page}{0}
\newpage
\texttt{----BEGIN OF TRANSMISSION----}
\input{content/statuten}
\vspace{1em}
\texttt{----END OF TRANSMISSION----}
\end{letter}
\end{document}