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@ -162,7 +162,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
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\item Beschluss eines Plenums statt.
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\item Beschluss eines Plenums statt.
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\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
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\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
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Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
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Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
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\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
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\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
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@ -212,11 +212,11 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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binnen vier Wochen statt.
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binnen vier Wochen statt.
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\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
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\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
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Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
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Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
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Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
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Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
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\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
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\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
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\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
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\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
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