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@ -155,7 +155,7 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
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\statutensection{8 Vereinsorgane}
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\statutensection{8 Vereinsorgane}
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Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 9 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17).
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Organe des Vereins sind das Plenum (\S~9 und \S~10), die Generalversammlung (\S~11 und \S~12), der Vorstand (\S\S~13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S~16) und das Schiedsgericht (\S~17).
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\statutensection{9 Plenum}
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\statutensection{9 Plenum}
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@ -211,11 +211,11 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
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\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
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\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
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\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S~21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
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\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
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\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S~21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S~13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
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\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
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\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S~13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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binnen vier Wochen statt.
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binnen vier Wochen statt.
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@ -311,7 +311,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
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\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
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\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
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\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S~11 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
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\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
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\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
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@ -357,14 +357,14 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
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Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
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\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
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\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
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Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S\ 13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
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Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des \S~13 Abs.\ 8 bis 10 sinngemäß.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\statutensection{17 Schiedsgericht}
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\statutensection{17 Schiedsgericht}
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\begin{enumerate}[statutenenum]
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\begin{enumerate}[statutenenum]
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\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
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\item Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
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Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S\ 577 ff ZPO.
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Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \S\S~577 ff ZPO.
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\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
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\item Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen.
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Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
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Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter/in schriftlich namhaft macht.
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@ -386,7 +386,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
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\item Diese Generalversammlung hat auch -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -- über die Abwicklung zu beschließen.
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Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
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Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
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\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S\ 34ff BAO zu verwenden.
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\item Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der \S\S~34ff BAO zu verwenden.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\end{otherlanguage}
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\end{otherlanguage}
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@ -42,7 +42,7 @@
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jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
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jeglicher Art}\footnote{ZVR-Nr. siehe Absender} an.
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Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
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Wir bestätigen dass die angehängten Statuten von der Statutenmäßigen
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Generalversammlung des Vereins am 6. Juli 2021 so beschlossen wurden.
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Generalversammlung des Vereins am 6.~Juli 2021 so beschlossen wurden.
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\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
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\setkomavar*{enclseparator}{Beilage}
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\encl{Exemplar der neuen Statuten}
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\encl{Exemplar der neuen Statuten}
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