diff --git a/content/statuten.tex b/content/statuten.tex index 69a0644..b4af82a 100644 --- a/content/statuten.tex +++ b/content/statuten.tex @@ -164,7 +164,7 @@ Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalvers Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. - \item Die Vollversammlung ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens 1/10tel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. + \item Die Vollversammlung ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. \item Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz.