statuten: Deprecate Telefax
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@ -204,11 +204,11 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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\end{enumerate}
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binnen vier Wochen statt.
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\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen.
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\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
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Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
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Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
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\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per EMail einzureichen.
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\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
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\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
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