Fix notification clauses
This commit is contained in:
parent
d41314562f
commit
75a3fb2f32
1 changed files with 3 additions and 3 deletions
|
@ -162,7 +162,7 @@ Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (
|
||||||
\item Beschluss eines Plenums statt.
|
\item Beschluss eines Plenums statt.
|
||||||
\end{enumerate}
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
|
\item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
|
||||||
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
|
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied.
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
|
\item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden.
|
||||||
|
@ -212,11 +212,11 @@ Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
|
||||||
\end{enumerate}
|
\end{enumerate}
|
||||||
binnen vier Wochen statt.
|
binnen vier Wochen statt.
|
||||||
|
|
||||||
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
|
\item Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen.
|
||||||
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
|
Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
|
||||||
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
|
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs.\ 2 lit.\ d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs.\ 2 lit.\ e).
|
||||||
|
|
||||||
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail einzureichen.
|
\item Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
|
||||||
|
|
||||||
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
|
\item Gültige Beschlüsse -- ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung -- können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue