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@ -34,7 +34,7 @@ Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, beyweckt die Erric
\item Misstraue Autoritäten -- fördere Dezentralisierung
\item Beurteile eine Hacker oder eine Haeckse nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
\item Beurteile eine Haeckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
\item Man kann mit Technik Kunst und Schönheit schaffen.
@ -53,7 +53,11 @@ Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, beyweckt die Erric
\item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
\begin{enumerate}
\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
\item Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen
\item Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
\end{enumerate}
\end{enumerate}
@ -125,6 +129,7 @@ Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalvers
\item Eine Vollversammlung findet auf
\begin{enumerate}
\item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes
\item Beschluss einer Vollversammlung statt.
\end{enumerate}
@ -167,9 +172,13 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
\begin{enumerate}
\item Beschluss der Vollversammlung oder der ordentlichen Generalversammlung,
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
\end{enumerate}
binnen vier Wochen statt.
@ -201,15 +210,23 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\begin{enumerate}
\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
Entlastung des Vorstands;
Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
\item Beschlussfassung über den Voranschlag.
\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer.
\item Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer.
\item Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein.
\item Entlastung des Vorstands.
\item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder.
\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins.
\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
\end{enumerate}
\section*{\S\ 13 Vorstand}
@ -222,7 +239,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr;
\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr.
Wiederwahl ist möglich.
Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
@ -254,12 +271,17 @@ Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinso
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten;
Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
Verwaltung des Vereinsvermögens;
Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis.
\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
\item Verwaltung des Vereinsvermögens.
\item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
\end{enumerate}
\section*{\S\ 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder}