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@ -34,7 +34,7 @@ Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, beyweckt die Erric
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\item Misstraue Autoritäten -- fördere Dezentralisierung
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\item Beurteile eine Hacker oder eine Haeckse nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
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\item Beurteile eine Haeckse oder einen Hacker nach dem, was er oder sie tut und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung.
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\item Man kann mit Technik Kunst und Schönheit schaffen.
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@ -53,7 +53,11 @@ Der Verein, dessen Taetigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, beyweckt die Erric
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\item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
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\begin{enumerate}
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\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
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\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
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\item Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen
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\item Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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@ -125,6 +129,7 @@ Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalvers
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\item Eine Vollversammlung findet auf
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\begin{enumerate}
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\item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes
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\item Beschluss einer Vollversammlung statt.
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\end{enumerate}
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@ -167,9 +172,13 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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\item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
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\begin{enumerate}
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\item Beschluss der Vollversammlung oder der ordentlichen Generalversammlung,
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\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
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\item Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (\S\ 21 Abs.\ 5 erster Satz VereinsG),
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\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s oder der/einer Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüferin (\S\ 21 Abs.\ 5 zweiter Satz VereinsG, \S\ 13 Abs.\ 2 dritter Satz dieser Statuten),
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\item Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurators/Kuratorin (\S\ 13 Abs.\ 2 letzter Satz dieser Statuten)
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\end{enumerate}
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binnen vier Wochen statt.
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@ -201,15 +210,23 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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\begin{enumerate}
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\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
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Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
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Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
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Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
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Entlastung des Vorstands;
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Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
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Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
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Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
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Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
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\item Beschlussfassung über den Voranschlag.
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\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer.
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\item Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer.
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\item Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein.
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\item Entlastung des Vorstands.
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\item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder.
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\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
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\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins.
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\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
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\end{enumerate}
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\section*{\S\ 13 Vorstand}
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@ -222,7 +239,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
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Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
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\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr;
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\item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr.
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Wiederwahl ist möglich.
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Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
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@ -254,12 +271,17 @@ Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinso
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In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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\begin{enumerate}
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\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
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Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
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Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten;
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||||
Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
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||||
Verwaltung des Vereinsvermögens;
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Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
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\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis.
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\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
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\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \S\ 9 Abs.\ 1 und Abs.\ 2 lit.\ a--c dieser Statuten.
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\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss.
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||||
\item Verwaltung des Vereinsvermögens.
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\item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
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\end{enumerate}
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\section*{\S\ 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder}
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