From 36ee056237d74bbb2bd7977dbaedd514ad22e12d Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Daniel=20Gr=C3=B6ber?= Date: Thu, 16 Nov 2023 21:02:24 +0100 Subject: [PATCH] statuten: Fill Funktionsperiode gap between GVs --- content/statuten.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/content/statuten.tex b/content/statuten.tex index ba67773..66abb61 100644 --- a/content/statuten.tex +++ b/content/statuten.tex @@ -276,7 +276,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat. - \item Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt ein Jahr. + \item Die Funktionsperiode des Vorstands beginnt mit der Wahl des Vorstands in der Generalversammlung und endet durch Entlastung in der darauf folgenden GV. Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.