statuten: Remove member bootstrap paragraph
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@ -107,10 +107,6 @@ und fördernde Mitglieder.
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\item Über die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung.
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Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
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\item Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgründer/Vereinsgründerinnen, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen.
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Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam.
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Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gründer/Gründerinnen des Vereins.
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\end{enumerate}
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\statutensection{6 Beendigung der Mitgliedschaft}
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