From 148e2765dff86e0cfc9825561cf768919fef4257 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Daniel=20Gr=C3=B6ber?= Date: Sun, 31 Jan 2021 17:16:09 +0100 Subject: [PATCH] statuten: Fix nomenclature: Vollversammlung -> Plenum --- content/statuten.tex | 52 ++++++++++++++++++++++---------------------- 1 file changed, 26 insertions(+), 26 deletions(-) diff --git a/content/statuten.tex b/content/statuten.tex index 415dc29..78362cd 100644 --- a/content/statuten.tex +++ b/content/statuten.tex @@ -105,7 +105,7 @@ und fördernde Mitglieder. \begin{enumerate}[statutenenum] \item Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden. - \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung. + \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. \end{enumerate} @@ -115,12 +115,12 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M \begin{enumerate}[statutenenum] \item Der Austritt kann jederzeit erfolgen. - Er muss der Vollversammlung einen Monat im vorhinein schriftlich mitgeteilt werden. + Er muss dem Plenum einen Monat im vorhinein schriftlich mitgeteilt werden. \item Ist ein Mitglied mit der Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags drei Monate oder länger im Rückstand erlischt die Mitgliedschaft. % TODO: Zahlungsschuld vergeben - \item Die Vollversammlung kann den Beschluss fassen ein Mitglied auszuschließen. + \item Das Plenum kann den Beschluss fassen ein Mitglied auszuschließen. % TODO: Stimme des Mitglieds ist hierbei ungültig, aber % 10% threshold muss auch ohne Mitglied schon erreicht sein. \end{enumerate} @@ -129,11 +129,11 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M \begin{enumerate}[statutenenum] \item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. - Das Stimmrecht in der Voll- und Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu. + Das Stimmrecht im Plenum und der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen ordentlichen Mitgliedern zu. - \item Jedes Mitglied ist berechtigt, von der Vollversammlung die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. + \item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Plenum die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. - \item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann von der Vollversammlung die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. + \item Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann vom Plenum die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. \item Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben. @@ -148,46 +148,46 @@ Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Nichtzahlung des M \statutensection{8 Vereinsorgane} -Organe des Vereins sind die Vollversammlung (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17). +Organe des Vereins sind das Plenum (\S\ 99 und \S\ 10), die Generalversammlung (\S\ 11 und \S\ 12), der Vorstand (\S\S\ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (\S\ 16) und das Schiedsgericht (\S\ 17). -\statutensection{9 Vollversammlung} +\statutensection{9 Plenum} \begin{enumerate}[statutenenum] - \item Eine Vollversammlung findet regelmäßig statt. + \item Das Plenum findet regelmäßig statt. - \item Eine Vollversammlung findet auf + \item Das Plenum findet auf \begin{enumerate}[statutenenum] \item Anforderung eines ordentlichen Mitgliedes - \item Beschluss einer Vollversammlung statt. + \item Beschluss eines Plenums statt. \end{enumerate} - \item Zu den Vollversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per Aushang im Vereinslokal und per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. + \item Zum Plenum sind alle Mitglieder mindestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich, per Aushang im Vereinslokal und per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, durch die/eine/n Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferin oder ein ordentliches Mitglied. - \item Die Tagespunkte einer Vollversammlung können auch noch im Laufe der Vollversammlung eingebracht werden. + \item Die Tagespunkte eines Plenums können auch noch im Laufe des Plenums eingebracht werden. - \item Bei der Vollversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. + \item Beim Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle ordentliche Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. - \item Die Vollversammlung ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. + \item Das Plenum ist nach dem festgesetzten Termin mit erscheinen von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. - \item Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. + \item Den Vorsitz im Plenum führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vereinsmitglied oder ein beliebiges anders ordentliches Mitglied den Vorsitz. - \item Die Beschlussfassungen in der Vollversammlung benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen. + \item Die Beschlussfassungen im Plenum benötigen die Zustimmung aller abgegebenen gültigen Stimmen. \end{enumerate} -\statutensection{10 Aufgaben der Vollversammlung} +\statutensection{10 Aufgaben des Plenums} -Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: +Dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten: \begin{enumerate}[statutenenum] \item alle den Verein betreffenden Entscheidungen \begin{enumerate}[statutenenum] - \item Eine Entscheidung der Vollversammlung ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden. + \item Eine Entscheidung des Plenums ist nötig, wenn Projekte im Namen des Vereins durchgeführt oder vom Verein subventioniert werden. \end{enumerate} \item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern. \end{enumerate} @@ -200,7 +200,7 @@ Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: \item Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf \begin{enumerate}[statutenenum] - \item Beschluss der Vollversammlung oder der ordentlichen Generalversammlung, + \item Beschluss des Plenums oder der ordentlichen Generalversammlung, \item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, @@ -264,7 +264,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: \item Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in. \item Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. - Die Vollversammlung hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. + Das Plenum hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Ergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder/jede Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/einer Kurators/Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat. @@ -295,7 +295,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: \statutensection{14 Aufgaben des Vorstands} -Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch die Vollversammlung getroffenen, Entschlüsse. +Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Vereins gegenüber der Öffentlichkeit und die Exekution der, durch das Plenum getroffenen, Entschlüsse. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: @@ -322,11 +322,11 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: \item Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau dabei. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. - Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung. + Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung des Plenums. \item Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw.\ für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs.\ 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden. - \item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Vollversammlung oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; + \item Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Plenums oder der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. \item Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. @@ -343,7 +343,7 @@ In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: \begin{enumerate}[statutenenum] \item Zwei Rechnungsprüfer/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. - Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und der Vollversammlung -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. + Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ -- mit Ausnahme der Generalversammlung und dem Plenum -- angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. \item Den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.